Immer wieder höre ich in Seminaren, dass Beschäftigte mit Familienpflichten Schwierigkeiten haben, an Fortbildungen in ihrer Dienststelle teilzunehmen. Sei es, weil diese Beschäftigten aufgrund kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger nicht ganztags an Fortbildungen teilnehmen können und/oder aber tatsächlich Fortbildungen nicht vor Ort stattfinden, sodass eine Teilnahme für sie schwer zu organisieren ist. Wie Sie das lösen können, lesen Sie hier.
Dienststelle muss Bedürfnisse von Beschäftigten mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigen
Nach allen Frauengleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern sind die Arbeitgeber*innen verpflichtet, Fortbildungen anzu bieten. Beispielhaft sei hier § 10 Bundesgleichstellunggesetz (BGleiG) genannt, wo explizit vorgesehen ist, dass Fortbildungen angeboten werden sollen, die den Bedürfnissen von Beschäftig ten, insbesondere Teilzeitbeschäftigten mit Familien und Pflege aufgaben, entsprechen. Dies können Teilzeitfortbildungen sein und/oder auch Fortbildungen, die vor Ort angeboten werden.
Regen Sie Onlinefortbildungen für Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben an
Eine weitere Möglichkeit könnte aber darin bestehen, zukünftig in Ihrer Dienststelle dafür Sorge zu tragen, dass Fortbildungen auch online angeboten werden. Aufgrund der CoronaPandemie hat sich die Fortbildungslandschaft gerade auch im öffentlichen Dienst ganz erheblich verändert. Mittlerweile ist es Standard, online zu kommunizieren und Fortbildungen online wahrzunehmen.
Zumeist sind Beschäftigte entsprechend ausgestattet. Auch die Anbieter*innen von Fortbildungen haben sich umgestellt. Inso weit bietet es sich an, für Beschäftigte, die Schwierigkeiten ha ben, sich für eine Fortbildung Zeit „frei zu schaufeln“ – und das sind insbesondere Beschäftigte mit Familien und Pflegeaufgaben –, Fortbildungen online anzubieten.
Es rechnet sich mehr, Teilzeitfortbildungen online anzubieten
Der Vorteil von Onlinefortbildungen ist zudem, dass diese gut auch halbtags angeboten werden können und dann ggf. an mehreren Terminen stattfinden. Auch diese Tatsache dürfte den Beschäftigten mit Familien und Pflegeaufgaben und auch Ihrer Dienststelle aus wirtschaftlichen Gründen entgegenkommen.
Das nachstehende MusterSchreiben können Sie nutzen, wenn Sie beabsichtigen, Fortbildungen in Teilzeit online anzuregen.
Muster-Schreiben (Bundesbehörde):
Das Muster-Schreiben „Initiativantrag für Onlinefortbildungen in Teilzeit“ können abonnierende mit dem Code MS0039 unter www.premium.vnr.de abrufen.
FAQ-Bereich
„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.
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Beschäftigte mit Familienpflichten haben Schwierigkeiten an Fortbildungen in ihrer Dienststelle teilzunehmen. Sei es, weil diese Beschäftigten aufgrund kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger nicht ganztags an Fortbildungen teilnehmen können und/oder aber tatsächlich Fortbildungen nicht vor Ort stattfinden, sodass eine Teilnahme für sie schwer zu organisieren ist.
Zukünftig könnte in Ihrer Dienststelle dafür Sorge getragen werden, dass Fortbildungen auch online angeboten werden. Aufgrund der CoronaPandemie hat sich die Fortbildungslandschaft gerade auch im öffentlichen Dienst ganz erheblich verändert. Mittlerweile ist es Standard, online zu kommunizieren und Fortbildungen online wahrzunehmen.
Zumeist sind Beschäftigte entsprechend ausgestattet. Auch die Anbieter*innen von Fortbildungen haben sich umgestellt. Insoweit bietet es sich an, für Beschäftigte, die Schwierigkeiten haben, sich für eine Fortbildung Zeit „frei zu schaufeln“ – und das sind insbesondere Beschäftigte mit Familien und Pflegeaufgaben –, Fortbildungen online anzubieten.