Seit November letzten Jahres ist es in einigen Kneipen und Clubs in Bremen und Bremerhaven für Betroffene nach sexuellen Belästigungen möglich, sich durch ein niedrigschwelliges Angebot Hilfe zu holen. Die Aktion, die „notruf Bremen“ initiiert und in Kooperation mit der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten ins Leben gerufen hat, richtet sich an alle von sexueller Belästigung betroffenen Menschen und leistet einen Beitrag zur Prävention von diskriminierendem und übergriffigem Verhalten im öffentlichen Raum. Wie auch Sie als Gleichstellungsbeauftragte eine solche Aktion in Ihre Stadt holen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Schutz vor Übergriffen im öffentlich-sozialen Raum
Am 25.11.2021, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wurde die Aktion „Kennst du Mika?“ in Bremen bekannt gemacht. Die Aktion fokussiert sich auf die schnelle und dezente Hilfe für Betroffene. Wer sich bedrängt, belästigt oder bedroht fühlt, kann sich mit der Frage „Kennst du Mika?“ an das Personal wenden. Dieses ist dahin gehend geschult, zu reagieren und Hilfestellung zu leisten. Beispielsweise wird die hilfesuchende Person in einen sicheren Bereich des Lokals gebracht, ein Taxi gerufen oder anderweitige Begleitung organisiert.
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sich die Betroffenen nicht weiter zu erklären brauchen. Somit wird die Schwelle, sich Hilfe in prekären Situationen zu holen, möglichst niedrig gehalten. Das gilt auch für die Adressat*innen der Aktion, denn ganz bewusst spricht „Kennst du Mika?“ alle Geschlechter an. Somit wird der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung getragen.
Gleichzeitig signalisiert es auch den Täter*innen, dass solch ein Verhalten inakzeptabel ist und nicht geduldet wird. Denn durch das Anbringen des Schriftzugs „Kennst du Mika?“ setzt das Lokal ein Zeichen gegen sexuelle Belästigung.
Schulung der Mitarbeiter*innen wird durch „notruf Bremen“ angeboten
Die Aktion setzt natürlich eine Schulung der Mitarbeiter*innen voraus. Im Bremer Land übernimmt dies die Initiative „notruf Bremen“. Hier werden die Mitarbeiter*innen dahin gehend geschult, in einer Notfallsituation schnell und dezent zu reagieren und genau darauf zu achten, was sich die betroffene Person in der jeweiligen Situation wünscht. Dies kann unter Umständen die Hinzuziehung der Polizei sein oder aber die bereits oben genannten Möglichkeiten.
Auch Sie als Gleichstellungsbeauftragte können so ein Projekt in Ihre Stadt holen. Das folgende Muster-Schreiben können Sie nutzen, um die zuständige Person, beispielsweise den*die Bürgermeister*in oder Amtsleiter*in, darauf hinzuweisen.
Das Muster-Schreiben „Initiativantrag_Projekt_Kennst_du_Mika?“ können abonnierende mit dem Code MS0043 unter www.premium.vnr.de abrufen.
FAQ-Bereich
„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.
Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.
„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.
Die Aktion fokussiert sich auf die schnelle und dezente Hilfe für Betroffene. Wer sich bedrängt, belästigt oder bedroht fühlt, kann sich mit der Frage „Kennst du Mika?“ an das Personal wenden. Dieses ist dahin gehend geschult, zu reagieren und Hilfestellung zu leisten. Beispielsweise wird die hilfesuchende Person in einen sicheren Bereich des Lokals gebracht, ein Taxi gerufen oder anderweitige Begleitung organisiert.
Die Aktion setzt eine Schulung der Mitarbeiter*innen voraus. Im Bremer Land übernimmt dies die Initiative „notruf Bremen“. Hier werden die Mitarbeiter*innen dahin gehend geschult, in einer Notfallsituation schnell und dezent zu reagieren und genau darauf zu achten, was sich die betroffene Person in der jeweiligen Situation wünscht. Dies kann unter Umständen die Hinzuziehung der Polizei sein oder aber die bereits oben genannten Möglichkeiten.