Immer wieder wird mir von Gleichstellungsbeauftragten berichtet, dass sie in der Praxis Mühe haben, die eigenen Grenzen im Rahmen ihres Amtes zu wahren. Dies ist sicherlich auch ein wenig der weiblichen Sozialisation geschuldet, glaubt man Expert*innen. Gleichwohl ist dieses Verhalten nicht unveränderlich. Wie Sie Ihre eigenen Grenzen besser wahren und so gut für sich und Ihre Gesundheit sorgen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Was bedeutet „Grenzen setzen“ überhaupt und warum ist das wichtig?
Grenzen zu setzen, heißt aus meiner Sicht, zu kommunizieren, welches Verhalten anderer Menschen für mich nicht akzeptabel ist. Dies bedeutet keineswegs, unfreundlich zu sein. Im Gegenteil: Es geht keine Information verloren, wenn wir freundlich, aber bestimmt sind und lernen, klar und deutlich Nein zu sagen.
Um erfolgreich Grenzen zu setzen, müssen Sie unter anderem also lernen, in bestimmten Situationen das Anliegen eines Gegenübers auch einmal zurückzuweisen. Sie müssen dafür Ihre eigenen Werte kennen und diese den anderen deutlich machen. In Ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte wird es dabei sicherlich oft darum gehen, die Grenzen Ihrer Belastbarkeit deutlich zu machen.
Mithilfe des folgenden kleinen Tests zur Selbstreflexion können Sie prüfen, wie es bei Ihnen selbst um das Setzen von Grenzen bestellt ist. Nehmen Sie sich in einer ruhigen Minute Zeit, über die folgenden Fragen nachzudenken und diese für sich zu reflektieren.
TEST: Grenzen setzen
1. Wie und in welchen Situationen setzen Sie in Ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte Grenzen?
2. Was fällt Ihnen hieran leicht und was schwer?
3. Auf welche Herausforderungen treffen Sie, wenn Sie Grenzen setzen?
4. Gibt es innere oder äußere Herausforderungen?
Vielleicht hilft Ihnen diese Reflexion, Ihre eigenen Grenzen besser zu erkennen und zu wahren und ggf. Ihr Verhalten noch weiter zu optimieren.
Das können in der Praxis Situationen sein, in denen Sie im Amt Grenzen setzen müssen.
1. Beispiel: Sie werden zeitlich unter Druck gesetzt
Sie kennen das vielleicht auch: Ihnen flattert am Abend noch eine Vorlage aus der Personalabteilung auf den Tisch, die von der Sachbearbeiterin als höchst eilig bezeichnet wird. Sie sagt oder schreibt, dass dies morgen unbedingt in die Personalratssitzung zur Zustimmung gehen müsse und Sie umgehend von Ihnen eine Stellungnahme dazu braucht.
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation? Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, noch eine Extraschicht einzulegen, damit die Angelegenheit, wie es die Sachbearbeiterin möchte, am nächsten Morgen freigegeben werden kann.
Kommt so etwas allerdings häufiger vor, ist dies eine klassische Situation, in der Sie einmal eine klare Grenze setzen und darauf hinweisen sollten, dass eine solch kurzfristige Vorlage von Ihnen nicht im gewünschten Zeitraum bearbeitet werden kann. Dieses klar zu kommunizieren, ist in Ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte aus meiner Sicht elementar, wenn Sie nicht permanent unter Druck oder in Stress geraten möchten.
2. Beispiel: Sie werden als Gleichstellungsbeauftragte im Amt angegriffen
Aller Erfahrung nach kommt es nicht allzu selten vor, dass Gleichstellungsbeauftragte bei der Ausübung ihres Amtes angegriffen und als schwierig oder nervig bezeichnet. Sie können eine solche Situation natürlich schweigend hinnehmen, haben aber auch die Möglichkeit, sich freundlich und distanziert zu verhalten und darauf hinzuweisen, dass Sie schließlich nur Ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen.
Aus meiner Sicht ist es deutlich besser, Letzteres zu tun und damit eine klare Rollendistanz zu wahren. Machen Sie deutlich, dass es Ihr Amt nun mal erfordert, dass Sie beispielsweise viele Rückfragen stellen oder die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen anmahnen.
Rollendistanz ist aus meiner Sicht wichtig, um sich nicht persönlich angreifbar zu machen und umgekehrt auch etwaige Angriffe, die auf Ihre Rolle abzielen, nicht persönlich zu nehmen.
3. Beispiel: Ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte wird infrage gestellt
Viele Kolleginnen berichten, dass sie verbalen Angriffen von männlichen Kollegen ausgesetzt sind, die beispielsweise sagen, dass die Dienststelle langsam eine Männerbeauftragte brauche, oder in sonstiger Weise anzweifeln, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten überhaupt noch notwendig ist.
Auch hier sollten Sie sich aus meiner Sicht abgrenzen und freundlich, aber bestimmt antworten, dass die Gesetzgeber*innen das anders sehen und es offenbar für nötig halten, dass Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden.
Ferner sollten Sie darauf hinweisen, dass dies sicherlich nicht ohne guten Grund geschieht. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein, sondern bleiben Sie gelassen und setzen Sie klar und bestimmt Ihre Grenze.
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Grenzen zu setzen, heißt aus meiner Sicht, zu kommunizieren, welches Verhalten anderer Menschen für mich nicht akzeptabel ist. Dies bedeutet keineswegs, unfreundlich zu sein. Im Gegenteil: Es geht keine Information verloren, wenn wir freundlich, aber bestimmt sind und lernen, klar und deutlich Nein zu sagen.
1. Wie und in welchen Situationen setzen Sie in Ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte Grenzen?
2. Was fällt Ihnen hieran leicht und was schwer?
3. Auf welche Herausforderungen treffen Sie, wenn Sie Grenzen setzen?
4. Gibt es innere oder äußere Herausforderungen?