Nachhaltigkeitsmanagement spielt in der Verwaltung eine immer wichtigere Rolle. Dieses Nachhaltigkeitsmanagement erstreckt sich auf unterschiedliche Themenbereiche. Darunter ist auch der Bereich der Gleichstellung der Geschlechter. Was hinter dem Konzept des Nachhaltigkeitsmanagements in den öffentlichen Verwaltungen steckt und warum es auch für Sie in Ihrer Gleichstellungsarbeit eine Rolle spielen kann, lesen Sie im Folgenden.

    Allgemeines zum Nachhaltigkeitsmanagement in der öffentlichen Verwaltung

    Ausgangspunkt des Nachhaltigkeitsmanagements in der öffentlichen Verwaltung ist die Agenda 2030, die die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossen haben. Die Agenda umfasst 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) mit jeweiligen verschiedenen Unterzielen. Eines dieser globalen Ziele der Agenda ist die „Geschlechtergerechtigkeit“. Bei der Umsetzung dieser Ziele und der entsprechenden Durchführung des Nachhaltigkeitsmanagements kommt in Deutschland insbesondere dem Bund sowie den Länder und den Kommunen eine entscheidende Rolle zu.

    Nachhaltigkeitsmanagement in der öffentlichen Verwaltung (Beispiel Bund)

    Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenprogramm ins Leben gerufen, das die Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen soll. Dabei hat die öffentliche Verwaltung nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern selbst großen Einfluss auf die tatsächliche Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen. Auch die Länder und Kommunen sind in dieser Funktion angehalten, sich mit der The-matik auseinanderzusetzen.

    Das Programm des Bundes enthält Maßnahmen für folgende Bereiche:

    • Klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030
    • Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften
    • Mobilität
    • Beschaffung
    • Veranstaltungen
    • Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung
    • Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung
    • Gesundheit
    • Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familien-/Pflegeaufgaben und Beruf
    • Diversität

    Gleichstellung als wichtiger Bestandteil des Maßnahmenkatalogs

    Wie Sie der oben genannten Aufzählung entnehmen können, sieht der Plan des Bundes auch Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen sowie der Vereinbarkeit von Familien-/Pflegeaufgaben und Beruf vor. Hier finden sich somit konkrete Maßnahmen, die über die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) hinausgehen. In unserem Beispiel betrifft der Maßnahmenkatalog die Bundesbehörden und solche Bereiche, die unter der Fachaufsicht einer Bundesbehörde stehen. Das bedeutet, dass diese Behörden angehalten sind, die Maßnahmen im Sinne des Nachhaltigkeitsmanagements und anhand des Katalogs umzusetzen.

    Beispiel:

    Verpflichtende Führungskräftefortbildung
    In dem Katalog heißt es beispielsweise unter anderem: „Um das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) bis Ende 2025 zu erreichen, […] bieten alle Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung Fortbildungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern an und integrieren den Themenbereich verpflichtend in die Führungskräftefortbildung.“ (Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“)

    Das bedeutet der Katalog für Sie in der Praxis

    Somit kann auch ein solcher Maßnahmenkatalog für Sie – neben dem BGleiG – als Grundlage des Handelns dienen. Gibt es also beispielsweise keine Maßnahmen zum Thema „verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte“ in Ihrer Dienststelle, können Sie unter anderem auf den Maßnahmenkatalog verweisen (beispielsweise im Rahmen eines Initiativantrags). Es handelt sich bei dem Katalog für das Nachhaltigkeitsmanagement des Bundes zwar nicht um ein Gesetz, er hat aber trotzdem verbindlichen Charakter, worauf Sie durchaus hinweisen könnten.

    Mein Tipp
    Nachhaltigkeitsmanagement in Ihrem Land oder Ihrer Kommune
    Wenn Sie nicht in einer Bundesbehörde tätig sind, prüfen Sie, ob es in Ihrem Land oder Ihrer Kommune einen solchen Maßnahmenkatalog zum Nachhaltigkeitsmanagement in der Verwaltung gibt. Sie finden hierzu meist Berichte, die den Status quo widerspiegeln, die Entwicklung aufzeigen und die jeweiligen Schwerpunkte erkennen lassen.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was ist der Ausgangspunkt des Nachhaltigkeitsmanagements in der öffentlichen Verwaltung?

    Ausgangspunkt des Nachhaltigkeitsmanagements in der öffentlichen Verwaltung ist die Agenda 2030, die die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossen haben. Die Agenda umfasst 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) mit jeweiligen verschiedenen Unterzielen. Eines dieser globalen Ziele der Agenda ist die „Geschlechtergerechtigkeit“. Bei der Um- setzung dieser Ziele und der entsprechenden Durchführung des Nachhaltigkeitsmanagements kommt in Deutschland insbesondere dem Bund sowie den Länder und den Kommunen eine entscheidende Rolle zu.

    Was bedeutet der Katalog in der Praxis?

    Somit kann auch ein solcher Maßnahmenkatalog für Sie – neben dem BGleiG – als Grundlage des Handelns dienen. Gibt es also beispielsweise keine Maßnahmen zum Thema „verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte“ in Ihrer Dienststelle, können Sie unter anderem auf den Maßnahmenkatalog verweisen (beispiels- weise im Rahmen eines Initiativantrags). Es handelt sich bei dem Katalog für das Nachhaltigkeitsmanagement des Bundes zwar nicht um ein Gesetz, er hat aber trotzdem verbindlichen Charakter, worauf Sie durchaus hinweisen könnten.