Gleichstellungsbeauftragte stehen regelmäßig vor der Herausforderung, auf neue und oft komplexe Situationen reagieren zu müssen. Ob es um Diskriminierung, Elternzeit oder andere Fragen der Gleichbehandlung geht: Schnelle, fundierte Entscheidungen sind gefragt. „LegalBFF“, eine Nichtregierungsorganisation, die sich für die rechtliche Aufklärung und Befähigung von Frauen einsetzt, bietet nun eine innovative Lösung an: einen interaktiven Chatbot, der in wenigen Minuten erste rechtliche Einschätzungen liefert. Was der Chatbot „LegalBFF“ wirklich kann und wie er Gleichstellungsbeauftragten in der Praxis hilft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

    Fiktives Szenario zum Test des Chatbots

    Um den Chatbot zu testen und herauszufinden, ob er auch die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten unterstützen kann, habe ich folgendes Szenario entworfen: Eine Mitarbeiterin fühlt sich benachteiligt, weil sie aufgrund ihrer bevorstehenden Elternzeit bei einer Beförderung übergangen wurde. Ihr männlicher Kollege mit gleicher Qualifikation erhielt die Position. Ich werde prüfen, wie LegalBFF in diesem Fall reagiert und ob der Chatbot hilfreiche erste rechtliche Schritte aufzeigen kann.

    Öffnen des Chatbots

    Um den Test zu starten, rufe ich die Webseite www.legalbff.de auf. Auf der Startseite wird der Chatbot vorgestellt und im unteren Bereich des Bildschirms erscheint ein Button mit der Aufforderung „Jetzt ausprobieren“. Wenn ich darauf klicke, öffnet sich eine Chatmaske, in der sich LegalBFF erneut vorstellt und mich fragt, worüber ich sprechen möchte. Die Benutzeroberfläche ist klar und intuitiv gestaltet, was einen schnellen Einstieg ermöglicht.

    Erste rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlungen durch LegalBFF

    Nachdem ich den Fall in den Chat eingegeben habe, liefert LegalBFF eine klare Antwort: Die Mitarbeiterin kann gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Beschwerde wegen Diskriminierung einreichen. Wichtig ist, dass sie dies innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Benachteiligung tut.

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, Entschädigung und Schadenersatz zu fordern, falls die Diskriminierung nachgewiesen wird. Mir als Gleichstellungsbeauftragtem wird empfohlen, die Mitarbeiterin über ihre Rechte zu informieren, sie bei der Formulierung der Beschwerde zu unterstützen und ggf. eine interne Untersuchung anzuregen.

    Erstellung von To-Dos und Herausforderungen bei der Kontaktaufnahme

    Als ich dem Chatbot mitteile, dass die Mitarbeiterin eine vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen möchte, erstellt LegalBFF automatisch eine To-do-Liste zum Thema „Termin für vertrauliche Beratung vereinbaren“ und speichert diese ab. Der Chatbot betont zudem die Notwendigkeit der Terminvereinbarung und ermutigt die Mitarbeiterin, diesen Schritt zu gehen.

    Allerdings zeigt sich hier auch eine Schwachstelle: Obwohl LegalBFF die Wichtigkeit einer vertraulichen Beratung betont und anbietet, mir Kontaktadressen von Beratungsstellen bereitzustellen, kommt der Chatbot diesem Angebot letztlich nicht nach. Diese Informationen muss ich selbst recherchieren.

    Sammeln von Beweisen für die Beschwerde

    Nachdem die Mitarbeiterin ihre fiktive vertrauliche Beratung abgeschlossen hat, ist sie bereit, eine formelle Beschwerde wegen Diskriminierung zu erheben. LegalBFF schlägt vor, dass ich ihr bei der Formulierung der Beschwerde helfe und dabei sicherstelle, dass alle relevanten Beweise – wie E-Mails oder Zeugenaussagen – in die Beschwerde integriert werden. Um den Test weiterzuführen, liefere ich fiktive Beweise: eine E-Mail, in der der Vorgesetzte der Mitarbeiterin aufgrund ihrer bevorstehenden Elternzeit die Beförderung verweigert, sowie die Zeugenaussage eines Kollegen, der bestätigt, dass diese Entscheidung mündlich begründet wurde.

    Beschwerde formulieren

    Der Chatbot reagiert darauf, indem er mir hilft, die Beweise in die Beschwerde einzufügen und sicherzustellen, dass die Formulierung klar und präzise ist. LegalBFF bietet mir sogar ein einfaches Muster für die Beschwerde an, das alle notwendigen Elemente enthält: eine sachliche Darstellung des Vorfalls, die klare Benennung der Diskriminierung und die Bitte um Überprüfung der Entscheidung. Zudem achtet LegalBFF darauf, dass der Ton respektvoll bleibt.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Wie wurde der Chatbot getestet?

    Um den Chatbot zu testen und herauszufinden, ob er auch die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten unterstützen kann, wurde folgendes Szenario entworfen: Eine Mitarbeiterin fühlt sich benachteiligt, weil sie aufgrund ihrer bevorstehenden Elternzeit bei einer Beförderung übergangen wurde. Ihr männlicher Kollege mit gleicher Qualifikation erhielt die Position. Anschließend wurde geprüft, wie LegalBFF in diesem Fall reagiert und ob der Chatbot hilfreiche erste rechtliche Schritte aufzeigen kann.

    Was waren die ersten Ergebnisse?

    Erste rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlungen
    Nachdem ich den Fall in den Chat eingegeben habe, liefert LegalBFF eine klare Antwort: Die Mitarbeiterin kann gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Beschwerde wegen Diskriminierung einreichen. Wichtig ist, dass sie dies innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Benachteiligung tut.
    Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, Entschädigung und Schadenersatz zu fordern, falls die Diskriminierung nachgewiesen wird. Mir als Gleichstellungsbeauftragtem wird empfohlen, die Mitarbeiterin über ihre Rechte zu informieren, sie bei der Formulierung der Beschwerde zu unterstützen und ggf. eine interne Untersuchung anzuregen.