Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch Istanbul-Konvention genannt, soll Frauen vor allen Formen von Gewalt schützen. Zur Umsetzung der Istanbul- Konvention als völkerrechtlicher Vertrag hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen auf Landesebene einen Betroffenenbeirat gegründet.
Die Gründung des Betroffenenbeirats erfolgte aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen“ und wird unter Einbeziehung verschiedener Bremer Akteur*innen einen Aktionsplan erarbeiten. Die „Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau“ koordiniert und steuert den Prozess gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Im November 2020 fand eine Auftaktveranstaltung zu diesem Landesaktionsplan statt. Bis Mai 2021 beschäftigten sich verschiedene Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Formen von Gewalt und stellten im Mai 2021 die Zwischenergebnisse vor.
Teilnehmer*innen der Arbeitsgruppen waren insgesamt 45 Vertreter*innen der Bremer Fraueninfrastruktur, Spitzen- und Berufsverbände, der Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft und der Ressorts der Landesregierung. Hervorgehoben wurde hier insbesondere die Bedeutung eines Betroffenenbeirats.
Der Betroffenenbeirat zur Istanbul-Konvention wird bei allen strukturellen Entwicklungs- und Umsetzungsprozessen des Bremer Landesaktionsplans begleitend mitwirken und Einfluss nehmen. Er ist ein wichtiges Instrument der Politikberatung.
(Quelle: https://bremen-sagt-nein.de/betroffenenbeirat/)
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Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch Istanbul-Konvention genannt, soll Frauen vor allen Formen von Gewalt schützen. Zur Umsetzung der Istanbul- Konvention als völkerrechtlicher Vertrag hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen auf Landesebene einen Betroffenenbeirat gegründet.
Die Gründung des Betroffenenbeirats erfolgte aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen“ und wird unter Einbeziehung verschiedener Bremer Akteur*innen einen Aktionsplan erarbeiten. Die „Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau“ koordiniert und steuert den Prozess gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.