In Spanien wurde ein interessantes Urteil in einem Scheidungsfall gefällt. Eine Frau hatte nach der Scheidung von Ihrem Ex-Ehemann eine Entschädigung gefordert, da sie ihm während der gesamten Ehe den Rücken freigehalten, die Kinder und den Haushalt versorgt und nebenbei noch unentgeltlich in dessen Fitnessstudio gearbeitet hatte. Nach dem Eherecht und der vereinbarten Gütertrennung hatte sie keinen Anspruch auf Teile des Vermögens des Ehemannes und ging leer aus. Das Gericht fällte hier eine erstaunliche Entscheidung: Es sprach der Ehefrau eine Entschädigung von mehr als 200.000 Euro zu. Lesen Sie hier mehr dazu.
Ehefrau verklagte Exmann auf Entschädigung nach Ehescheidung
Die Spanierin hatte ihren Exmann im Rahmen eines streitigen Verfahrens auf eine Entschädigung für jahrelange, unbezahlte Hausarbeit verklagt. Sie forderte mehr als 200.000 Euro Entschädigung hierfür. Die 48-Jährige hatte sich nach ihrer eigenen Aussage in all den Jahren allein um die Kinder und den Haushalt gekümmert und im Fitnessclub ihres Ehemannes unentgeltlich als Putzkraft gearbeitet.
Exmann muss mehr als 200.000 Euro an seine geschiedene Frau zahlen
Das Gericht sah die Aussage der Frau als erwiesen an und verurteilte den Mann, seiner Exfrau mehr als 200.000 Euro Entschädigung für die von ihr erbrachten Leistungen während der Ehe.
Ehefrau hatte keine Chance, beruflich Karriere zu machen
Nach der Urteilsbegründung sei die Frau durch ihre Tätigkeit als Hausfrau und Mutter um eine mögliche Karriere gebracht worden und habe sich beruflich nicht weiter entwicklen können.
Deshalb sei der Ehemann verpflichtet, seiner Exfrau eine Entschädigung zu zahlen. Denn der Mann habe im Laufe der Ehejahre ein Vermögen anhäufen können und dieses auch noch stark vermehrt.
Entschädigung entspricht Mindestlohn
Der Entschädigungsbetrag setzt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn in Spanien zusammen, von dem aber die Lebenshaltungskosten wohl abgezogen wurden.
Entschädigung ist nicht ausreichend!
Die Anwältin bezeichnete die gerichtliche Entscheidung als eine Farce und meinte damit speziell die Höhe der Entschädigung. Sie führte aus, dass der Mann im Laufe der Ehejahre ein Millionenvermögen angehäuft habe, an dem die Ehefrau in keiner Weise partizipiere. Dies könne man nicht als gerecht bezeichnen. Zwar würde die Exfrau nun immerhin etwas Geld erhalten, die Entschädigung sei aber viel zu gering gemessen an den Vorteilen, die ihr Exmann aus der Ehe gezogen habe.
Entscheidung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung
Die Entscheidung muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass der Mann tatsächlich ein Vermögen von mehreren Millionen Euro angehäuft hatte, die Frau bei der Scheidung aber aufgrund der Gütertrennung leer ausgegangen war. Im Verhältnis zu dem erwirtschafteten Vermögen stellt diese auf den ersten Blick hoch anmutende Entschädigung tatsächlich nur den ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Hier wird das Familienrecht in seinen Auswirkungen über die Entschädigung zwar nur minimal korrigiert – aber immerhin korrigiert.
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Eine Frau hatte nach der Scheidung von Ihrem Ex-Ehemann eine Entschädigung gefordert, da sie ihm während der gesamten Ehe den Rücken freigehalten, die Kinder und den Haushalt versorgt und nebenbei noch unentgeltlich in dessen Fitnessstudio gearbeitet hatte. Nach dem Eherecht und der vereinbarten Gütertrennung hatte sie keinen Anspruch auf Teile des Vermögens des Ehemannes und ging leer aus.
Das Gericht fällte eine erstaunliche Entscheidung: Es sprach der Ehefrau eine Entschädigung von mehr als 200.000 Euro zu.