Gleichstellungsmaßnahmen beheben Lohnunterschiede

Gleichstellungsmaßnahmen beheben Lohnunterschiede

Der Gender-Pay-Gap ist in Deutschland nach wie vor ein Thema. Laut Statistischem Bundesamt liegt er immer noch bei 18 %. Im öffentlichen Dienst dürfte diese Zahl geringer sein. Dass es jedoch auch hier Unterschiede gibt, zeigt der sechste Bericht zur Gleichstellung in Bayern aus dem Jahr 2021. In diesem wurde festgestellt, dass Frauen im Schnitt 234 Euro weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Doch dagegen lässt sich etwas tun. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Ende August herausgefunden hat, ist der Unterschied zwischen den Gehältern von Frauen und Männern kleiner in Betrieben, die aktiv Gleichstellungsmaßnahmen umsetzen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Ergebnisse der Studie und geben Tipps, welche Maßnahmen Sie gegen diese Unterschiede ergreifen können.

    Der Gender-Pay-Gap wird kleiner

    Ein Blick in die Statistik zeigt, dass der Gender-Pay-Gap zwischen den Jahren 2004 und 2022 zurückgegangen ist: von insgesamt 23 % auf 18 %. Laut Eurostat ist diese Lücke im europäischen Vergleich jedoch noch sehr hoch, was eine weiterhin bestehende Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausdrückt. Bei den Anstrengungen, dieses Problem anzugehen, sind in der Vergangenheit immer mehr die Betriebe in den Fokus der Politik gerückt.

    Verschärfte Gesetze für eine gleichberechtigte Teilhabe

    Um die Lücke zu schließen, hat die Politik verschiedene Gesetze beschlossen, wie beispielsweise das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen in Führungspositionen oder das Entgelttransparenzgesetz. Letzteres legt Regeln für Betriebe fest, nach denen Mitarbeiter*innen Auskunft über Ge- schlechterungleichheiten bei der Lohnsetzung erhalten können.

    Allerdings wirkt das Gesetz nicht sonderlich gut. Einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge, gaben gerade einmal 10 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an, einen entsprechenden Antrag auf Auskunft gestellt zu haben.

    Gleichstellungsmaßnahmen wirken sich auf Verdienstunterschiede aus

    Neben den Gesetzen haben viele Betriebe auch freiwillige Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Männern umgesetzt. Die IAB-Forscher Matthias Collischon und Florian Zimmermann haben sich nun die Frage gestellt, ob sich diese auch auf die Verdienstunterschiede auswirken.

    Tatsächlich konnten sie einen Zusammenhang zwischen Gleichstellungsmaßnahmen und einer innerbetrieblichen Verdienstlücke feststellen. Je mehr sich ein Betrieb für die Gleichstellung einsetzt, desto geringer fiel diese Lücke aus. Den Forschern war es sogar möglich, dies genau zu beziffern: Jede zusätzliche betriebliche Maßnahme verringerte die Geschlechterlohnlücke um 2,5 %.

    Welche Schlüsse können Sie für Ihre Arbeit daraus ziehen?

    Die Studie zeigt: Gleichstellungsmaßnahmen haben einen Einfluss. Eine Empfehlung, die sich daraus ableiten lässt, ist, dass auch Sie in Ihrer Dienststelle auf Basis der Forschungsergebnisse die Einführung weiterer freiwilliger Gleichstellungsmaßnahmen fördern und fordern sollten.

    Welche Maßnahmen sind die richtigen für Ihre Dienststelle?

    In der Studie werden explizit die Maßnahmen betriebliche Kinderbetreuung oder Mentoring- und Förderprogramme für Frauen genannt. Dennoch machen die Forscher zum Abschluss deutlich, dass ihre Ergebnisse keine Aussagen darüber treffen, welche Maßnahmen am besten wirken.

    Meine Empfehlung:
    Mit dem „eg-check“ zu mehr Transparenz

    In einem ersten Schritt müssen Sie feststellen, ob Lohnunterschiede in Ihrer Dienststelle bestehen, um so für Transparenz zu sorgen. Hier stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Analysetool zur Verfügung, das sich „eg-check“ (Entgelt-Check) nennt. Sie finden dieses unter der Internetadresse: www.eg-check.de. Sollte die Anwendung des „eg-checks“ zu Diskussionen in Ihrer Dienstelle sorgen, gibt es auf der Internetseite auch eine Auflistung von Gründen, warum sich der Einsatz des Analysetools lohnt.

    Lernen aus der Praxis

    Die Internetseite www.entgeltgleichheit-fördern.de stellt zahlreiche Informationen zum Thema zur Verfügung. Auch werden dort zahlreiche Unternehmen vorgestellt, die zeigen, wie die Umset- zung Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit gelingt.

    Fazit: Entgeltgleichheit bleibt ein Thema

    Der Gender-Pay-Gap-existiert nach wie vor nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Nun hat sich gezeigt, dass Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung auf einen Einfluss auf den Gender-Pay-Gap haben. Um jedoch herauszufinden, welche Maßnahmen wirken, bietet es sich zunächst an, Daten darüber zu sammeln, ob es auch in Ihrer Dienststelle Unterschiede beim Gender-Pay-Gap gibt.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Wie verändert sich der Sender-Pay-Gap?

    Der Gender-Pay-Gap wird kleiner
    Ein Blick in die Statistik zeigt, dass der Gender-Pay-Gap zwischen den Jahren 2004 und 2022 zurückgegangen ist: von insgesamt 23 % auf 18 %. Laut Eurostat ist diese Lücke im europäischen Vergleich jedoch noch sehr hoch, was eine weiterhin bestehen- de Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausdrückt. Bei den Anstrengungen, dieses Problem anzugehen, sind in der Vergangenheit immer mehr die Betriebe in den Fokus der Politik gerückt.

    Welche Maßnahmen sind die richtigen für Ihre Dienststelle?

    In der Studie werden explizit die Maßnahmen betriebliche Kin- derbetreuung oder Mentoring- und Förderprogramme für Frauen genannt. Dennoch machen die Forscher zum Abschluss deutlich, dass ihre Ergebnisse keine Aussagen darüber treffen, welche Maßnahmen am besten wirken.