Grenzen Sie sich im Amt als Gleichstellungsbeauftragte ab!

Grenzen Sie sich im Amt als Gleichstellungsbeauftragte ab!

Immer wieder stelle ich in meinen Seminaren fest, dass es vielen Kolleg*Innen im Amt der Gleichstellungsbeauftragten sehr schwerfällt, sich angemessen abzugrenzen und sich nicht um alle Dinge zu kümmern, die an sie herangetragen werden. Eine gute Abgrenzung ist bei Ihren vielfältigen Aufgaben aber unentbehrlich. Gelingt Ihnen dies nur schlecht, so droht eine ständige Überforderung. Wie Sie diese verhindern können, lesen Sie in diesem Beitrag.

    Das ist Ihre Rolle als Gleichstellungsbeauftragte

    Ein klares Verständnis Ihrer Rolle und Ihres Amtes als Gleichstel- lungsbeauftragte ist wichtig, damit Ihnen die Abgrenzung gut gelingt. Viele Gleichstellungsbeauftragte sehen sich meiner Erfahrung nach auch als „Kummerkasten der Dienststelle“, tatsächlich sieht aber Ihr gesetzlicher Auftrag ganz anders aus.

    Sie haben als Gleichstellungsbeauftragte, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, Ihre Dienststelle hinsichtlich der Umsetzung der Frauengleichstellungsgesetze in Bund und Ländern und sonstigem Gleichstellungsrecht zu beraten und zu überwachen.

    Setzen Sie die GleiB-Sicht-Brille auf!

    Sie setzen sich also die sogenannte Gender-Brille oder auch „GleiB-Sicht-Brille“ auf und betrachten alle Vorgänge in Ihrer Dienststelle stets unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter, der Verhinderung von geschlechtsbezogenen Benachteiligungen und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit.

    In Hinsicht auf all diese Themenbereiche werden Sie selbstverständlich Beschäftigte zu beraten haben. Sie müssen sich aber nicht mit allen Problemen, die an sie herangetragen werden, auseinandersetzen. Und daher müssen Sie Beschäftigte diesbezüglich auch nicht in allen Fällen beraten.

    Bedenken Sie stets: Es gibt in Ihrer Dienststelle aus gutem Grund Personalräte, die für die allgemeinen Arbeitsbedingungen und auch weitere Diskriminierungen bzw. Benachteiligungen zuständig sind. Diese haben sich zudem um Konflikte, die Beschäftigte vielleicht untereinander austragen, zu kümmern. Für solche Dinge sind also die Personalräte zuständig und nicht Sie als Gleichstellungsbeauftragte!

    Grenzen Sie sich freundlich, aber bestimmt ab

    Wenn Sie Ihr Amt ordnungsgemäß wahrnehmen und sich angemessen auf Ihre eigentlichen gesetzlichen Aufgaben konzentrieren wollen, so müssen Sie sich in mancherlei Fällen abgrenzen können.

    Ob dies nötig ist, müssen Sie selbstverständlich immer im Einzelfall entscheiden: Aber: Sie treffen diese Entscheidung und nicht etwa die Dienststelle. Wenn Sie sich tatsächlich auch in andere Angelegenheiten einbringen möchten, so können Sie dies natürlich immer damit begründen, dass Sie auch einen Unterstützungsauftrag für Beschäftigte hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung haben.

    Meine Empfehlung:
    Begrenzen Sie sich auf Ihre Kernaufgabe

    Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass Ihre Kernaufgabe im Bereich Gender liegt. Sie sollten daher stets überlegen, ob Sie die Sie herangetragenen Probleme auch tatsächlich bearbeiten wollen.

    Hilfreiche Strategien, um sich freundlich, aber bestimmt abzugrenzen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

    Strategien der Abgrenzung

    – den eigenen Fokus der Arbeit klar bestimmen
    – Diplomatie und Humor entwickeln
    – Supervision beantragen
    – Verbündete suchen und Kolleg*innen ggf. an diese verweisen

    So grenzen Sie sich gegen Kritiker *innen ab

    Ein weitere Herausforderung für Sie und Ihre Kolleg*innen liegt darin, sich auch gegen Kritiker*innen abzugrenzen. Oft wird die Gleichstellungsbeauftragte in der Dienststelle als Störfaktor der Verwaltung empfunden, gerade von Führungskräften. Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Anecken sozusagen zu Ihrer Rolle gehört, wie es eine Seminarteilnehmerin so treffend formuliert hat.

    Sie sollten sich dies immer wieder bewusst machen. Letztlich besteht Ihre Aufgabe darin, bestimmten Personen genau auf die Finger zu schauen und ggf. auch Bedenken zu äußern bzw. gar ein Veto gegen geplante Maßnahmen einzulegen.

    Eine Teilnehmerin erzählte in einem Seminar, dass sie grundsätzlich eher diplomatisch vorgeht und Anekdoten erzählt, um Kritiker*innen tatsächlich zum Nachdenken anzuregen. Auch diese Idee hat mir gut gefallen. Probieren Sie es einmal aus!

    Fazit: Abgrenzung tut not

    Wie deutlich geworden ist, ist eine gute Abgrenzung sowohl hinsichtlich der Beschäftigten als auch in Bezug auf etwaige Kritiker*innen in Ihrem Amt überlebensnotwendig. Versäumen Sie es nicht, sich hierzu einmal Gedanken zu machen und sich im Alltag zu beobachten. Sollten Sie feststellen, dass in puncto Abgrenzung noch Optimierungsbedarf besteht, feilen Sie immer wieder an Ihrem Fokus.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was ist Ihre Rolle als Gleichstellungsbeauftragte?

    Viele Gleichstellungsbeauftragte sehen sich auch als „Kummerkasten der Dienststelle“, tatsächlich sieht aber Ihr gesetzlicher Auftrag ganz anders aus. Sie haben als Gleichstellungsbeauftragte Ihre Dienststelle hinsichtlich der Umsetzung der Frauengleichstellungsgesetze in Bund und Ländern und sonstigem Gleichstellungsrecht zu beraten und zu überwachen.

    Wie grenzen Sie sich gegen Kritiker*innen ab?

    Oft wird die Gleichstellungsbeauftragte in der Dienststelle als Störfaktor der Verwaltung empfunden, gerade von Führungskräften. Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Anecken sozusagen zu Ihrer Rolle gehört. Letztlich besteht Ihre Aufgabe darin, bestimmten Personen genau auf die Finger zu schauen und ggf. auch Bedenken zu äußern bzw. gar ein Veto gegen geplante Maßnahmen einzulegen.
    Eine Teilnehmerin erzählte in einem Seminar, dass sie grundsätzlich eher diplomatisch vorgeht und Anekdoten erzählt, um Kritiker*innen tatsächlich zum Nachdenken anzuregen.