Jahresbericht zur Antidiskriminierung 2022 ist veröffentlicht

Jahresbericht zur Antidiskriminierung 2022 ist veröffentlicht

Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung hat nun ihren Jahresbericht für das Jahr 2022 zum Stand der Diskriminierung vorgelegt. Das Ergebnis ist katastrophal, für die Beauftragte aber nicht überraschend. Sie führte aus, dass nunmehr eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vonnöten sei. Was Sie hierzu wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Maßnahmen werden begrüßt!

Am 27.06.2023 stellte die Beauftragte für Antidiskriminierung den Bericht vor. Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates begrüßte bei dieser Gelegenheit die geplanten Maßnahmen der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und führte aus, dass das Bewusstsein für Diskriminierung in der Gesellschaft und in den Organisationen, die einen wichtigen Beitrag zur Antidiskriminierung geleistet haben, weiter voranzutreiben und zu stärken sei. Handlungs- und Denkmuster müssten noch mehr durchbrochen werden.

Reform des AGG muss vorangetrieben werden

Es müsse daher die Umsetzung der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nunmehr dringend vorangetrieben werden. Deutlich geworden sei, dass die Zahl an Personen, die aufgrund von Diskriminierung Rat suchen, kontinuierlich wachse.

Dies gelte gerade für den Arbeits- und Wohnungsmarkt. Dies sei besonders problematisch, da hier existenzielle Bedürfnisse und Belange der Ratsuchenden betroffen seien. Er unterstrich, dass eine nachhaltige und konsequente Vermeidung von Diskriminierung deshalb wichtig und notwendig sei.

Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates führte weiter aus, dass ansonsten die hohe Zahl der Diskriminierungsfälle befürchten ließe, das zuwanderungswillige Menschen unter Umständen abgeschreckt würden.

Um Diskriminierung zu reduzieren, sei es notwendig, die Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG zu erweitern und das Merkmal des sozialen Status aufzunehmen sowie die Möglichkeit einer Verbandklage einzuführen (siehe hierzu näher: Pressemitteilung des Bundeszuwanderung- und Integrationsrates vom 27.06.2023).

Fazit: Reform des AGG ist dringend notwendig

Wie bereits mehrfach in „Gleichstellung im Blick“ dargestellt wurde, ist die Reform des AGG dringend erforderlich. Nur so kann dem Ruf der Vielfalt in unserer Gesellschaft und auch in unserem Arbeitsleben Rechnung getragen werden. Es steht zu hoffen, dass nunmehr der Gesetzgeber tätig wird.

FAQ-Bereich:

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

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„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Wie kam der Bericht der Beauftragten für Antidiskriminierung an?

Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates begrüßte bei dieser Gelegenheit die geplanten Maßnahmen der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und führte aus, dass das Bewusstsein für Diskriminierung in der Gesellschaft und in den Organisationen weiter voranzutreiben und zu stärken sei. Handlungs- und Denkmuster müssten noch mehr durchbrochen werden.

Wie muss die Reform des AGG vorangetrieben werden?

Deutlich geworden sei, dass die Zahl an Personen, die aufgrund von Diskriminierung Rat suchen, kontinuierlich wachse.
Um Diskriminierung zu reduzieren, sei es notwendig, die Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG zu erweitern und das Merkmal des sozialen Status aufzunehmen sowie die Möglichkeit einer Verbandklage einzuführen.