Dass es beim Kampf um Gleichstellung nicht nur um Befindlichkeiten geht, sondern auch um finanzielle Sorgen und Ungerechtigkeiten, zeigt nicht zuletzt der Gender-Pay-Gap. Eine entscheidende Möglichkeit, direkt vor Ort in den Kommunen anzupacken, bietet das Konzept des Gender-Budgeting. In diesem Beitrag geht es um eine solche geschlechtergerechte Verteilung des Budgets in einer Kommune. Sie finden Antworten auf die Fragen, was sich hinter dem Konzept Gender-Budgeting genau verbirgt, wie damit das tägliche Leben von Frauen verbessert werden kann und wie Sie es bei Ihnen vor Ort umsetzen können.

    Gender-Budgeting: Beispiel

    Eine Umfrage des „Eurobarometers“ der Europäischen Kommission hat ergeben, dass Männer häufiger das Auto nutzen, während Frauen eher auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad angewiesen sind (https://bit.ly/3ufN7db). Wenn eine Stadt ihr Budget nun für den Bau neuer Straßen verwendet statt für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, dann entscheidet sie sich dafür, die Bedürfnisse der Frauen zu vernachlässigen.

    Gender-Budgeting will genau diesem Problem etwas entgegensetzen, indem es die Bedürfnisse von Frauen und Männern bei der Budgetverteilung berücksichtigt.

    Initiative des Europäischen Rats

    Gender-Budgeting geht zurück auf eine Initiative des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Bereits 2006 erschien das Konzept das erste Mal in der „Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“.

    Mittlerweile wurde diese von mehr als 2000 Kommunen in Europa unterzeichnet. Österreich hat das Gender-Budgeting mittlerweile sogar in die Verfassung aufgenommen. In Deutschland sind wir noch nicht ganz so weit.

    Langfristiges Ziel: Gleichstellung der Geschlechter

    Für den Europarat umfasst das Konzept eine geschlechtsspezifische Bewertung der Haushaltspläne einer Kommune sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen der Haushaltsplanung. Es geht also vor allem darum, öffentliche Finanzentscheidungen darauf zu überprüfen, ob sie zu einer Förderung der Gleichstellung beitragen oder die Ungleichheit verstärken.

    So setzen Sie Gender-Budgeting um

    Wie bei so vielen Konzepten stellt sich natürlich die Frage, wie man einen entsprechenden Plan nun realisieren soll. Ein erster Schritt ist sicherlich die Erhebung von Daten, um damit zu erkennen, wo in Ihrer Kommune Handlungsbedarf besteht. Beim Thema Stadtplanung können hier zum Beispiel Daten zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, aber auch zur Nutzung des öffentlichen Raums oder zu Wohnsituationen erhoben werden.

    Natürlich sollten Sie auch noch auf vielen anderen Gebieten Daten erheben, wie im Bereich der Bildung, der Gesundheit oder bei den sozialen Diensten. Insgesamt muss es darum gehen, dass Sie die Bedürfnisse der Menschen in Ihrer Kommune aus den Daten ablesen können. Auf dieser Basis lässt sich dann auch erkennen, wo Handlungsbedarf besteht.

    Best Practice: Marburg-Biedenkopf gründet Projektgruppe

    In Deutschland setzen schon viele Kommunen das Konzept des Gender-Budgetings um, so auch das Jobcenter im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Vor der Einführung des Gender-Budgetings wurde hier eine Projektgruppe damit beauftragt zu erfassen, wie das Konzept umgesetzt werden kann. Bei der ersten Analyse kam heraus, dass es unter anderem Bedarf bei Förderung der beruflichen Weiterbildung von Frauen gab. Folgerichtig wurde der Budgetanteil in diesem Bereich erhöht (https://bit.ly/3uhkMD9).

    „Finanzfairteilung“ in Münster

    Die Stadt Münster hat ebenfalls ein Konzept für ein Gender-Budgeting entwickelt. In einer dazugehörigen „Gebrauchsanleitung“ gibt die Stadt einen guten Einblick, wie sich das Konzept in der Praxis umsetzen lässt. Das Dokument gibt Ihnen auch Orientierung im Hinblick darauf, welche Fragen Sie sich bei der Datenerhebung stellen müssen. Hier geht’s zum Konzept: https://bit.ly/3QX9ZXB

    Fazit: Verteilen Sie das Budget fair

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was ist ein Beispiel für Gender-Budgeting?

    Eine Umfrage des „Eurobarometers“ der Europäischen Kommission hat ergeben, dass Männer häufiger das Auto nutzen, während Frauen eher auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad angewiesen sind. Wenn eine Stadt ihr Budget nun für den Bau neuer Straßen verwendet statt für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, dann entscheidet sie sich dafür, die Bedürfnisse der Frauen zu vernachlässigen.
    Gender-Budgeting will genau diesem Problem etwas entgegensetzen, indem es die Bedürfnisse von Frauen und Männern bei der Budgetverteilung berücksichtigt.

    Was ist das langfristige Ziel?

    Gleichstellung der Geschlechter
    Für den Europarat umfasst das Konzept eine geschlechtsspezifische Bewertung der Haushaltspläne einer Kommune sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen der Haushaltsplanung. Es geht also vor allem darum, öffentliche Finanzentscheidungen darauf zu überprüfen, ob sie zu einer Förderung der Gleichstellung beitragen oder die Ungleichheit verstärken.