Die gute Nachricht zuerst: Immer noch unterstützt eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Nun zur schlechten: Laut einer Umfrage des Markforschungsinstituts Ipos ist die Akzeptanz für die Ehe für alle und Regenbogen-Familien in den letzten zwei Jahren stark gesunken. Dies ist ein durchaus besorgniserregender Trend, den wir als Gleichstellungsaktivist*innen und Gleichstellungsbeauftragte ernst nehmen sollten. Denn Gleichstellung hört nicht bei Frauen auf, sondern muss weitergedacht werden.

    Umfrageergebnisse in Kürze

    62 % der befragten Personen in Deutschland unterstützen nach wie vor die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das ist zwar immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung, es sind al- lerdings rund 6 % weniger als noch bei Umfragen vor zwei Jahren.

    Außerdem sind in Deutschland 47 % der Bevölkerung davon überzeugt, dass Trans-Menschen keine Diskriminierung erfahren. Das ist vor allem ein bemerkenswerter Fakt, da bei einer Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte 66 % der befragten Trans-Menschen angaben, Diskriminierung erlebt zu haben (https://bit.ly/3PI7Tu9).

    Gleichstellung geht über die Geschlechterfrage hinaus

    Natürlich ist ihr Hauptanliegen, dafür zu sorgen, dass Frauen keine Diskriminierung in Ihrer Dienststelle erfahren, wie die Umfrage aber zeigt, endet der Kampf um Gleichstellung damit nicht.

    Es ist ebenfalls wichtig, sich für ein offenes und unterstützendes Umfeld einzusetzen, in dem Mitarbeiter*innen ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechteridentität offen teilen können.

    Setzen Sie diesem Trend etwas entgegen

    Das Thema Diskriminierung scheint immer weniger eine Rolle zu spielen in den Köpfen der Menschen oder ein solches Verhalten wird sogar toleriert. Diesem Trend gilt es jetzt etwas entgegenzu- setzen und dafür können auch Sie als Gleichstellungsbeauftragte etwas tun. So können Sie Informationsveranstaltungen oder Podiumsdiskussion organisieren, die sich mit dem Thema LGBTQI*- Menschen in unserer Gesellschaft auseinandersetzen. Achten Sie dabei darauf, einen Podiumsgast aus der Community einzuladen, der dabei über seine Erfahrungen berichtet.

    Sensibilisierung für Mitarbeiter*innen

    Organisieren Sie darüber hinaus Schulungen und Workshops für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte, um für LGBTQI*-Angelegenheiten Verständnis zu schaffen. Auf Basis dieser Schulungen können dann auch Maßnahmen entwickelt werden, die in Ihrer Dienststelle umgesetzt werden können.

    Organisieren Sie Bewusstseinskampagnen

    Starten Sie eine gezielte Bewusstseinskampagne, die sich mit der Diskriminierung von LGBTQI*-Menschen auseinandersetzt. Dazu kann beispielsweise die Erstellung und Verteilung von Informa- tionsmaterial gehören. Sie können zu diesem Zweck aber auch eine Reihe von Informationsveranstaltungen organisieren.

    Bilden Sie LGBTQI*-Netzwerke

    Im Artikel auf der Seite 9 wurden die Vorteile und die Wichtigkeit von Frauennetzwerken schon ausführlich dargelegt. Sollte es in Ihrer Dienststelle Bedarf geben, können Sie auch überlegen, ein LGBTQI*-Netzwerk zu begründen. Dieses dient dann explizit dazu, dass sich diese Menschen vernetzen, austauschen und gegenseitig unterstützen können.

    Bilden Sie Partnerschaften mit LGBTQI*-Organisationen

    In dem Bundesland, in dem Ihre Dienststelle aktiv ist, wird es auch Organisationen geben, die sich mit den Rechten von LGBTQI*-Personen befassen. Wenn es darum, geht Kontakt zu Aktivist*innen zu bekommen oder Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungsreihen oder Workshops zu erhalten, kann es sehr hilfreich sein, diese Organisationen anzusprechen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

    Fazit: Machen Sie auf Diskriminierung aufmerksam

    Die tatsächliche Erfahrungen, die Menschen sexueller Minderheiten machen, scheinen mit den Vorstellungen der Bevölkerung nicht übereinzustimmen. Es ist in der Tat nicht so, dass sich Diskriminierungen einfach auflösen. Dafür braucht es einen intensiven Prozess der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Diskriminierungsmechanismen und -gründen. Sie als Gleichstellungsbeauftragte kön- nen einen Beitrag dazu leisten.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Wie sind die Umfrageergebnisse?

    62 % der befragten Personen in Deutschland unterstützen nach wie vor die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das ist zwar immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung, es sind allerdings rund 6 % weniger als noch bei Umfragen vor zwei Jahren.
    Außerdem sind in Deutschland 47 % der Bevölkerung davon überzeugt, dass Trans-Menschen keine Diskriminierung erfahren.

    Was können Sie tun?

    – Setzen Sie diesem Trend etwas entgegen
    – Sensibilisierung für Mitarbeiter*innen
    – Organisieren Sie Bewusstseinskampagnen
    – Bilden Sie LGBTQI*-Netzwerke
    – Bilden Sie Partnerschaften mit LGBTQI*-Organisationen