Erst in der Ausgabe Mai 2021 von „Gleichstellung im Blick“ haben wir das Thema Gender Budgeting aufgegriffen und darauf aufmerksam gemacht, bei etwaigen Coronabedingten Konjunkturprogrammen darauf zu achten, dass die Gelder auch gendergerecht verteilt werden. Anhand eines aktuellen Beispiels aus Bremen zeigt sich, dass durch geplante Maßnahmen nicht genügend Gelder für Frauen ankommen.

    Die Gender-Ampel leuchtete grün

    Um für die Zeit nach Corona gut zu gewappnet zu sein, hatte der Bremer Senat eine erste große Tranche in Höhe von 181 Millionen € für zukunftsträchtige Projekte beschlossen. Bei der Auswahl der Projekte sollten die jeweiligen Ressorts durch eine vom Senat eingeführte Gender-Ampel darauf achten, dass auch die Arbeitschancen von Frauen in den Blick genommen werden. Bei sämtlichen genehmigten Projekten leuchtete die Ampel grün, sodass somit auch Frauen durch die geplanten Maßnahmen profitieren sollten.

    Gutachten kam zu einem anderen Ergebnis

    Ein vom Senat zusammen mit der Landesfrauenbeauftragten Bettina Wilhelm zusätzlich beauftragtes Gutachten bemängelte jedoch viele Maßnahmen. Beispielsweise gehen nur 10 % des Geldes in Maßnahmen, die tatsächlich auch Frauen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Bei 1/3 des Budgets ist nicht sicher, ob es auch eine positive Wirkung auf Frauen haben wird. Als Fazit des Gutachtens lässt sich sagen, dass die zu dem Budget geplanten Maßnahmen deutlich mehr Männer in Arbeit bringt als Frauen.

    Geförderte Schwerpunkte sind männlich dominiert

    Die Schwerpunkte des Konjunkturpakets liegen auf Branchen, die männerdominiert sind, wie Baugewerbe, Verkehr und Energie. Dabei sind frauendominierte Branchen wie Lebensmittel, Pflege, Gastronomie und Tourismus sowieso schon Bereiche, die schlecht bezahlt und zudem besonders hart von der Coronakrise betroffen sind (insbesondere Gastronomie und Tourismus).

    Auf unabhängige Gutachten kommt es an!

    Der Teufel steckt manchmal im Detail. Es zeigt sich, dass ein unabhängiges, qualifiziertes Gutachten von Vorteil ist. Mindestens 20 % des Gesamtbudgets sollten in Maßnahmen gehen, die Frauen und ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt in den Blick nehmen. So rät es die Gutachterin für die nächste Tranche. Es wird sich zeigen, wie der Bremer Senat entscheidet.

    Sobald es hierzu etwas Neues gibt, werden wir Ihnen weiter berichten.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Warum eine Gender-Ampel?

    Bei der Auswahl der Projekte sollten die jeweiligen Ressorts durch eine vom Senat eingeführte Gender-Ampel darauf achten, dass auch die Arbeitschancen von Frauen in den Blick genommen werden. Bei sämtlichen genehmigten Projekten leuchtete die Ampel grün, sodass somit auch Frauen durch die geplanten Maßnahmen profitieren sollten.

    Welches Problem wurde im Gutachten erkannt?

    Das zusätzlich beauftragte Gutachten bemängelte viele Maßnahmen. Beispielsweise gehen nur 10 % des Geldes in Maßnahmen, die tatsächlich auch Frauen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Bei 1/3 des Budgets ist nicht sicher, ob es auch eine positive Wirkung auf Frauen haben wird. Als Fazit des Gutachtens lässt sich sagen, dass die zu dem Budget geplanten Maßnahmen deutlich mehr Männer in Arbeit bringt als Frauen.