Häufig berichten uns die Teilnehmerinnen im Seminar, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten keinen guten Ruf in der eigenen Dienststelle bzw. Kommune genießt. Nicht selten werden wahrscheinlich auch Sie mit Aussagen konfrontiert, die Ihnen beispielsweise Boykottierung oder unnötige Verzögerungen der Arbeitsabläufe in der Dienststelle oder in der kommunalen Verwaltung vorwerfen. Warum Sie als Gleichstellungsbeauftragte in der Kommune mit gewissen Vorurteilen zu kämpfen haben und wie Sie dagegen vorgehen können, haben wir für Sie in Verbindung mit einem kleinen Buchtipp zusammengestellt. Dabei kann das vorgestellte Buch auch als kleiner Motivator für Sie selbst sehr dienlich sein.
Unwissenheit innerhalb der Dienststelle und Kommune
Oft wissen die Beschäftigten und Bürger*innen nur, dass es eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte gibt, kennen aber nicht den vielfältigen Aufgabenbereich, den Ihr Amt mit sich bringt. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Amt in der Kommune und Dienststelle transparent machen. Dies erreichen Sie beispielsweise über eine eigene Homepage im Internet bzw. Intranet Ihrer Dienststelle.
Arbeiten Sie an Ihrer Webpräsenz
Ihr öffentlicher Auftritt als Gleichstellungsbeauftragte ist Ihr Aushängeschild und erste Informationsquelle für die Beschäftigten und Bürger*innen. Sollten Sie noch keine eigene Homepage auf der Internetseite Ihrer Dienststelle bzw. im entsprechenden Intranet haben, raten wir Ihnen dazu, schnellstmöglich eine zu erstellen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Webpräsenz nicht ausreichend wahrgenommen wird, müssen Sie eventuell an der Gestaltung, Verbreitung und Ausführung feilen. Wichtig ist, dass Ihre Webpräsenz verständlich, übersichtlich und transparent gestaltet ist.
Der Sinn und Zweck Ihres Amts
Frauenpolitisch wurde in Deutschland bereits einiges erreicht. Dies war jedoch nur durch Frauen möglich, die ihre und die Rechte der Frauen hart erkämpft haben. Aber noch immer sind Frauen in einigen Bereichen in Deutschland faktisch gesehen nicht mit Männern gleichgestellt – sei es im Bereich der Bezahlung oder in Bezug auf Karrierechancen mit Kind oder auch aufgrund vorherrschender Geschlechterstereotype.
Fest steht, dass sich aus wichtigen historischen Entwicklungen durch Frauenrechtlerinnen und Initiatorinnen das Amt der Gleichstellungsbeauftragten – letztlich als Teil der Bewegung – herauskristallisiert hat. Ihr Amt ist also ein wichtiger Baustein zur Realisierung der in unserer Verfassung festgeschriebenen Gleichberechtigung und faktischer Gleichstellung von Frauen mit
Männern.
Um die gesellschaftliche Relevanz Ihres Amts zu verdeutlichen, können Sie beispielsweise auf Ihrer Website weitere Background-Informationen mitteilen, die die historische Entwicklung Ihres Amts zeigen, oder bestimmte Zahlen und Fakten zum Stand der tatsächlichen Gleichstellungssituation in Deutschland.
Schauen Sie über den Tellerrand
Weltweit besteht immer noch ein immenser Gender Gap in jeglichen Bereichen. Dies ist ein Phänomen, das sich scheinbar mehr oder weniger in jedem Land auf dieser Welt bemerkbar macht. Ein gesellschaftliches Muster, welches das weibliche Geschlecht wie selbstverständlich an die 2. Stelle rückt.
Wie wichtig Gleichstellung für unsere Gesellschaft ist und welche Defizite es immer noch im Rahmen unserer Gesellschaft in puncto Gleichberechtigung der Frauen gibt, zeigt sich insbesondere, wenn Sie einen Blick auf das große Ganze werfen. Dabei ist auch ein Blick außerhalb der Dienststelle wichtig – quasi in die Mitte der Gesellschaft hinein.
Laut dem „Frauenatlas“ sind es in Deutschland seit 2010 noch 20 % der Frauen, die mindestens einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erfuhren. Das sind von rund 42,1 Millionen Frauen in Deutschland (destatis.de, Stand: 15.2.2021) insgesamt 8,42 Millionen, die Gewalt in dieser Form erleben mussten.
Jetzt erst recht
Vielleicht haben Sie auch schon die Erfahrung machen müssen, dass Sie in Ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte mit bestimmten Vorurteilen zu kämpfen haben. Vielleicht werden Sie sogar ab und zu von Ihren Kolleg*innen und von Bürger*innen für Ihr Amt und Ihren Einsatz belächelt oder stoßen auf genervte Reaktionen bzw. Abwehr.
So eine Einstellung innerhalb Ihrer Dienststelle bzw. Kommune kann stark verunsichern und eventuell zukünftige Anwärterinnen für das Amt abschrecken. Lassen Sie sich davon jedoch nicht abschrecken und bleiben Sie am Ball. Transportieren Sie den Background Ihres Amts ebenso nach außen wie Ihre einzelnen Aufgabenbereiche und Tätigkeiten. Denn so können Sie dem Unverständnis, basierend auf schlichter Unwissenheit, entgegenwirken.
Unser Buchtipp: „Frauenatlas“
Bücher wie der „Frauenatlas“ von Joni Seager (Hanser Literaturverlag, 1. Auflage, 2020) zeigen, dass Deutschland durchaus im Ranking ganz gut dasteht, jedoch noch längst nicht am Ziel angekommen ist.
FAQ-Bereich
„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.
Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.
Ja. Unsere Inhalte beziehen sich auf das BGleiG, die LGG´s, sowie das AGG und das allgemeine Arbeitsrecht. Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte aus Bund, Land und Kommune, sowie der Bundeswehr und Jobcenter erhalten rechtssichere und praktische Informationen, sowie neue Impulse zur Erfüllung ihres Amtes.
Beispielsweise über eine eigene Homepage im Internet bzw. Intranet Ihrer Dienststelle. Sie können auch eine Infoveranstaltung planen oder eine kurze Broschüre anfertigen und diese dann auslegen.
Das Amt der Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten ist ein wichtiger Baustein
zur Realisierung der in unserer Verfassung festgeschriebenen
Gleichberechtigung und faktischer Gleichstellung von Frauen mit
Männern.